Pensionskasse beim Wegzug ins Ausland

Pensionskasse

Beim Wegzug in die Philippinen hast du die Möglichkeit dein Pensionskassenguthaben auf ein Freizügikeitskonto zu überweisen oder ausbezahlen zu lassen.

Wenn du deine Pensionskasse behalten willst, muss dein Pensionskassenguthaben auf ein Konto bei einer Freizügikeitsstiftung überwiesen werden.

Auch wenn du deine Pensionskasse ausbezahlen lassen willst, lohnt sich ein Konto bei einer Freizügikeitsstiftung mit Sitz in einem Kanton mit tiefer Quellensteuer. Du sparst bei der Auszahlung bares Geld.

Schwyzer Kantonalbank

Wir haben uns für ein Freizügigkeitskonto bei der Schwyzer Kantonalbank entschieden. Die Gründe sind neben der tiefen Quellensteuer im Kanton Schwyz und den im Vergleich vernünftigen Zinsen und Gebühren, die Kompetenz und Sicherheit der Schwyzer Kantonalbank.

Adresse

Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
Postfach 263
6431 Schwyz
Telefon: +41 58 800 20 20
E-Mail: kundenzentrum@szkb.ch

Pensionskasse behalten

Nachdem dir gekündigt wurde, kannst du dein Guthaben von der Pensionskasse deines ehemaligen Arbeitgebers auf ein Freizügikeitskonto bei der Schwyzer Kantonalbank überwiesen lassen.

Für die Eröffnung des der Freizügigkeitskontos benötigst du nur den unterzeichneten Antrag zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos im Original. Die Eröffnung des Freizügigkeitskontos bei der Schwyzer Kantonalbank kostet einmalig CHF 500.00.

Die Gutschrift dauert etwa 5 Arbeitstage nach der Überweisung der Pensionskasse deines letzten Arbeitgebers

Pensionskasse auszahlen

Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Pensionskasse sind ein Konto in der Schweiz und eine Wohnadresse in einem nicht EU/EFTA Land.

Die Auszahlung des Pensionskassenguthabens kann nach der Anmeldung bei der Botschaft in Manila beantragt werden.

Dokumente

Für die Auszahlung der Pensionskasse benötigst du folgende Dokumente:

  • Unterzeichneter Antrag zur Auflösung eines Freizügigkeitskontos im Original
  • Abmeldebescheinigung im Original
  • Immatrikulationsbestätigung im Original
  • Passkopie gültig bei Auszahlung
  • Personenstandsausweis im Original

Die Auszahlung erfolgt innert 5 Arbeitstagen und kostet bei der Schwyzer Kantonalbank je nach höhe des Guthabens CHF 300.00 bis CHF 500.00.

Rückforderung Quellensteuer

Bei der Auszahlung deines Pensionskassenguthabens wird die Quellensteuer deines Guthabens direkt von der Freizügikeitsstiftung abgezogen. Die Quellensteuer auf Pensionskassenkapital kann in den Philippinen zurückgefordert werden.

Frist: 3 Jahre

Die Rückforderung der Quellensteuer in den Philippinen ist unsicher und aufwendig. Die Schweizer Steuerbehörden stellen sich vermehrt dagegen.

Merkblatt Quellensteuer Kanton Schwyz

Fun Facts

Es gibt in der Schweiz 1’570 Pensionskassen (Bundesamt für Statistik BSF, Stand 2018).

Jeder Kanton besteuert Kapitalbezüge der Pensionskasse unterschiedlich. Für über 50-jährige mit entsprechend hohen Ersparnissen lohnt sich in der Regel die Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz. (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, gültig ab 1.1.2020)

KantonQuellensteuer Kapitalleistung
AGProgressiv, mindestens 1 %
AR6 %
AI6 %
BLProgressiv 3.15 % bis 9.4 %, ab 1’075’000 fix 7 %
BSAuf den ersten 25’000 3 %, auf den nächsten 25’000 4 %, auf den nächsten 50’000 6 % und auf allen weiteren Beträgen über 100’000 8 %
BE7 %
FRProgressiv, 4 % bis 12 %
GEProgressiv, 0 % bis 6.63594 %
GR12 %
JUProgressiv, 5 % bis 7.5 %
LUProgressiv, midestens 0.5 %
NEProgressiv, mindestens 2.5 %
NW5 %
OW2/5 Art. 40 StG OW
SG6 %
SH7 % inkl. direkte Bundessteuer
SZ2.5 %
SOProgressiv, 1.5 % bis 8.6 %
TG7 %
TIProgressiv, mindestens 2 %
UR4.3 %
VSProgressiv, 4.4 % bis 8 %
VDProgressiv, 0.88 % bis 10.970 %
ZG5 %
ZH6 %

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