Beitritt zur freiwillige AHV beim Wegzug ins Ausland

AHV

Wenn du deinen Wohnsitz in die Philippinen verlegst, kannst du der freiwilligen AHV bei der Schweizerische Ausgleichskasse SAK beitreten.

Die Frist für die Einreichung der Beitrittserklärung ist spätestens 12 Monate nach dem du nicht mehr der obligatorischen AHV unterstehst. Das ist in der Regel der Monat deiner letzten Lohnabrechnung.

Der jährliche Mindestbeitrag ist CHF 950.00. Dieser Beitrag gilt, wenn dein Vermögen unter CHF 550’000.00 und dein jährliches Einkommen unter CHF 27’500 liegen. Der Jahresbeitrag muss bis spätestens 31. Dezember auf dem Konto der AHV eingehen.

Dokumente

Für die Anmeldung bei der freiwilligen AHV brauchst du folgende Dokumente:

Mehr Informationen findest du im Merkblatt freiwillige AHV.

Rentenvorausberechnung

Wenn du wissen willst, wie hoch deine voraussichtliche AHV-Rente sein wird, kannst du bei der Informationsstelle AHV/IV jederzeit eine Rentenvorausberechnung verlangen.

Dokumente

Für die Rentenvorausberechnung brauchst du nur das Antragsformular für eine Rentenvorausberechnung auszufüllen.

Mehr Informationen dazu findest du im Merkblatt Rentenvorausberechnung.

Fun Facts

Die Annahme: «Es gibt nur eine AVH-Ausgleichskasse, für die ist der Bund in Bern verantwortlich und die einbezahlten AHV-Beiträge gehen vollständig in den AHV-Topf» stimmt nicht.

Die Realität ist:

  • Es gibt neben der Zentralstelle AHV des Bundes, 30 Ausgleichskassen der Kantone und einer eigenen Ausgleichskasse für das Bundespersonal über 60 Verbandsausgleichskassen. In der Summe sind das über 92 Ausgleichskassen. Jede produziert ihre eigen Kosten für Löhne, Miete, Marketing und mehr.
  • Von AHV-Beiträgen werden bei der Einzahlung bis zu 5 % zur Deckung der Kosten abgezogen.

Auf deiner Rentenvorausberechnung sind zwei Zahlen ausgewiesen:

  • Das anrechenbare Einkommen z.B. CHF 2’000’000. Das ist das Einkommen, das du tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Vorausberechnung erzielt hast.
  • Ein wertbereinigtes anrechenbares Einkommen z.B CHF 1’750’000.

Das wertberichtigte Einkommen ist deutlich tiefer als das tatsächlich erwirtschaftete Einkommen. Die voraussichtliche AHV-Rente wird auf Basis dieses tieferen wertberichtigten Einkommens berechnet.

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